Wer und was beeinflusst die Bau- und Zonenordnung?

Die kommunale Bau- und Zonenordnung (BZO) ist nicht bloss ein Regelwerk für die Organisation der zulässigen Bau- und Nutzweisen, sondern wichtige Impulsgeberin für die charakterliche Entwicklung einer Gemeinde. Angesichts der kommenden BZO-Revision habe ich mit der Gemeindepräsidentin Doris Meier über die Entwicklung Bassersdorfs gesprochen, um hier Licht ins Dunkel zu bringen. Ziel ist es, dass die Wählerschaft unter anderem bei der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2018 zur «Initiative Moser» eine fundierte Entscheidung treffen kann.

Panagiotis Psomas: Doris Meier, der Gemeinderat geht in der sogenannten Entwicklungsstrategie 2030 davon aus, dass der Kanton Zürich bis zum Jahr 2030 um 210’000 Einwohner wachsen wird. Das wäre zwei Mal die Bevölkerung von Winterthur. Ist diese Annahme nicht übertrieben?

 

Doris Meier: Nein, diese Zahlen sind nicht übertrieben. Sie wurden in einem aufwändigen Verfahren durch das Statistische Amt des Kantons Zürich ermittelt. 210’000 Einwohner ist zugegebenermassen eine grosse Zahl, doch wenn man diese auf die Jahre verteilt, erhält man ein Wachstum von etwa 13’000 Personen pro Jahr für den ganzen Kanton Zürich.

 

Auf welche Faktoren ist dieses Wachstum zurückzuführen?

 

Wir dürfen in der Schweiz zum Glück eine positive wirtschaftliche Entwicklung erleben und der Kanton Zürich ist einer der wichtigsten Wirtschaftsstandorte der Schweiz.

Institutionen wie die ETH oder die Universität wirken überregional und international und ziehen viele talentierte Menschen an. Die Wirtschaft hat diesen Standortvorteil erkannt und Unternehmen planen, wichtige Tätigkeiten im Grossraum Zürichs zu bringen. Diese Tatsache ist erfreulich! Neue innovative Unternehmen bringen interessante Jobs und auch neue Perspektiven für die Bevölkerung.

 

Das Wirtschaftswachstum hat aber seinen Preis…

 

Dies ist nicht von der Hand zu weisen. Der Kanton und der Gemeinderat erkennen die Herausforderung des Wachstums. Allerdings sehen wir in diesem mehr Chancen als Risiken für die Region. Die Schweizer Erfolgsgeschichte bedeutet aber vor allem für den Wirtschaftraum Zürich, dass wir besonders stark wachsen.

 

Wie wird eigentlich der Bevölkerungsanstieg von 210’000 Einwohnern bis 2030 verteilt?

 

Es gibt ein Raumordnungskonzept des Kantons (ROK), das der Kantonsrat verabschiedet hat. Es unterteilt das Kantonsgebiet in fünf Handlungsräume, die sich unterschiedlich entwickeln sollen. Gemäss diesem Konzept sollen künftig mindestens 80 Prozent des Bevölkerungswachstums in den Handlungsräumen «Stadtlandschaft» und «urbane Wohnlandschaft» stattfinden und höchstens 20 Prozent in den übrigen drei Handlungsräumen, der sogenannten «Landschaft unter Druck», «Kulturlandschaft» und «Naturlandschaft».

 

Ich möchte noch anfügen, dass grundsätzlich in allen Gemeinden ein Bevölkerungswachstum möglich ist. Der Kanton möchte aber, dass sich die urbanen Lebensräume dynamisch bis massvoll entwickeln.  Ziel ist es, die ländlichen Lebensräume eher zurückhaltend zu entwickeln, um auch Naherholungsgebiete zu schützen.

 

Wichtig ist dabei der Aspekt der Innenentwicklung. Die bestehende Nutzungsdichte soll in der sogenannten «Stadtlandschaft» und der «urbanen Wohnlandschaft» erhöht werden, jene in den übrigen drei Handlungsräumen hingegen unverändert bleiben.

Welchen Beitrag leistet Bassersdorf zum erwarteten Bevölkerungsanstieg?

 

Für Bassersdorf hat der Kanton bis zum Jahr 2030 ein Wachstum von etwa 15 % oder 1’700 Einwohner geschätzt. Dies entspricht etwa dem kantonalen Durchschnitt.

 

Wo sollen diese neuen 1’700 Bassersdorferinnen und Bassersdorfer künftig wohnen?

 

Würden nur innerhalb der vorhandenen Bauzonen mit der neuen BZO moderat die Nutzungsdichte erhöht und die Grundeigentümer wirklich daran teilnehmen, könnten rund 11% erreicht werden.

 

Würde nur die Entwicklungsreserve Bahnhof Süd gemäss der bestehenden Masterplanung gebaut, wäre im Teil Nord für rund 700 und im Teil Süd für rund 2’600 zusätzliche Bassersdorfer und Bassersdorferinnen Platz vorhanden.

 

Selbstverständlich passieren diese Entwicklungen nicht von heute auf morgen. Die Veränderungen werden sich in Etappen vollziehen und einen langen Zeitraum beanspruchen, wir sprechen da von Jahrzehnten.

Der Kanton erwartet, dass im Jahr 2040 über 1,8 Millionen Menschen im Kanton Zürich leben. Ein Teil des Bevölkerungswachstums soll nach den Plänen des Gemeinderats in einem neu entwickelten Gebiet südlich des Bahnhofs stattfinden.
Der Kanton erwartet, dass im Jahr 2040 über 1,8 Millionen Menschen im Kanton Zürich leben. Ein Teil des Bevölkerungswachstums soll nach den Plänen des Gemeinderats in einem neu entwickelten Gebiet südlich des Bahnhofs stattfinden.

Und Baltenswil? Ist für Baltenswil ebenfalls ein höheres Wachstum zu erwarten?

 

Nein, für Baltenswil gelten diese Aussagen nicht, da es dem Handlungsraum «Landschaft unter Druck» zugeordnet wurde.

 

Einige Bassersdorfer möchten, dass Bassersdorf nicht weiterwächst und ein ländliches Dorf bleibt.

 

Bassersdorf liegt aber im Dreieck zwischen Zürich, Kloten und Winterthur. Es hat seine Entwicklung nicht zuletzt auch der Nähe des Flughafens zu verdanken. Die Gemeinde ist Wohnort für viele Menschen, die rund um den Flugbetrieb Arbeit finden, und zugleich günstiger Standort für Zulieferfirmen und Unternehmungen mit internationaler Ausrichtung.

 

Beim Flughafen entstehen beispielsweise bis 2020 mit «The Circle» Büroräumlichkeiten für 6000 neue Arbeitsplätze. So ist und bleibt Bassersdorf ein attraktiver Wohnort.

 

Die ETH ist eine der besten Universitäten weltweit und lockt Professoren und Studenten aus der ganzen Welt nach Zürich. Google hat deshalb seinen grössten Entwicklungsstandort ausserhalb der USA in Zürich aufgebaut. Die heute 2000 Mitarbeiter sollen in den nächsten Jahren verdoppelt werden.

 

Das dynamische Wachstum in unmittelbarer Nachbarschaft von Bassersdorf ist eine Realität, der wir uns nicht entziehen können. Der Kanton hat uns auch deshalb mit seinen Richtplänen beauftragt, diese Entwicklung mit zu tragen.

 

Bassersdorf hat bereits in den letzten Jahren ein überdurchschnittliches Wachstum erfahren…

Bevölkerungswachstum seit 2013 im Vergleich, Statistisches Amt Kanton Zürich
Bevölkerungswachstum seit 2013 im Vergleich, Statistisches Amt Kanton Zürich

Ja, Bassersdorf ist wegen seiner Attraktivität in den Jahren von 2000 bis 2007 überdurchschnittlich schnell gewachsen. Allerdings passierte in den letzten fünf Jahren nur wenig neue Bautätigkeit: Insgesamt sind seit 2013 bloss 360 Einwohner nach Bassersdorf zugezogen, dies entspricht einem Wachstum von etwa 3%. Dies ist verglichen mit umliegenden Gemeinden, wie beispielsweise der Stadt Opfikon, welche um 24% gewachsen ist, sehr wenig.

Reden wir über die geplante Revision der Bau- und Zonenordnung: Im «dorfblitz» schreibt der Gemeinderat zur BZO-Revision, «räumliche Konzepte und Richtpläne» seien «behördenverbindlich». Was ist mit «behördenverbindlich» gemeint?

 

Der kantonale Richtplan ist behördenverbindlich, da der Kantonsrat darin Aufträge an die kantonalen, regionalen und kommunalen Behörden erteilt hat, damit die festgelegten Ziele erreicht werden.

 

Neben den kantonalen Richtplänen gelten auch die vom Regierungsrat genehmigten regionalen und kommunalen Richtpläne als behördenverbindliche Instrumente.

 

Demgegenüber stehen parzellenscharfe, eigentümerverbindliche Vorgaben, wie z.B. die kommunalen Bau- und Zonenordnungen.

 

Darüber hinaus ist Bassersdorf in der Pflicht, dem kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) eine neue Bau- und Zonenordnung zur Genehmigung vorzulegen.

 

Das kantonale Amt für Raumentwicklung (ARE) ist grundsätzlich damit beauftragt, Revisionen der BZO nur zu genehmigen, wenn sie den übergeordneten Richtplänen entsprechen.

 

Bei der Revision der BZO soll die Entwicklungsstrategie 2030 eine wichtige Grundlage bilden. Was für einen Zweck hat diese Entwicklungsstrategie?

 

Die Entwicklungsstrategie 2030 widerspiegelt die Haltung des Gesamt-Gemeinderates und dient ihm bei künftigen Entscheiden als Orientierungsrahmen. Für Grundeigentümer ist sie nicht verbindlich. Sie dient dem Gemeinderat als wichtige Grundlage für die geplante Revision der grundeigentümerverbindlichen BZO.

 

Die Inhalte wurden im Gemeinderat zusammen mit dem Planungsbüro Ernst Basler+Partner AG aus Zürich erarbeitet. Auch die Bevölkerung von Bassersdorf hat sich zu zentralen Themen der Entwicklungsstrategie an zwei Planungswerkstätten sowie an zwei Veranstaltungen mit themenspezifischen Workshops einbringen können.

 

Wieso packt Bassersdorf die BZO gerade jetzt an?

 

Zuerst muss man sagen, dass das Raumplanungsgesetz (RPG) den Gemeinden vorschreibt, die BZO rund alle 15 Jahre zu bearbeiten. Die jetzige Bau- und Zonenordnung wurde 1995 festgesetzt und 1998 teilrevidiert.

 

Es haben sich seither viele Voraussetzungen geändert, auf welche wir in einer neuen Bau- und Zonenordnung Rücksicht nehmen müssen: Sowohl der Kanton, als auch die Planungsregion Glattal (ZPG) haben ein Raumordnungskonzept erarbeitet, in dem sie sich zur künftigen Entwicklung der Region und auch zu Bassersdorf äussern. Der kantonale und der regionale Richtplan wurden 2015 bzw. 2018 zuletzt umfassend revidiert und auf die Anforderungen des teilrevidierten Raumplanungsgesetzes angepasst. Somit ist jetzt der richtige Zeitpunkt erreicht, die Arbeiten an der BZO aufzunehmen.

 

Die BZO muss am Ende durch die Gemeindeversammlung abgenommen werden. Wie viel Einfluss haben die Bürgerinnen und Bürger Bassersdorfs auf die BZO? Kann Bassersdorf im Alleingang eine BZO beschliessen, welche überregionale Interessen verletzt?

 

So einfach ist es nicht. Früher war tatsächlich jede Gemeinde ziemlich frei in der Ausgestaltung ihrer BZO. Dies hat aber teilweise zu Fehlentwicklungen und vor allem zu einem ungewollten Landverschleiss geführt. Das Schweizer Volk hat deshalb zuletzt im März 2013 mit grossem Mehr der Revision des Raumplanungsgesetzes zugestimmt – im Kanton Zürich sogar zu 71%.

 

Das neue Raumplanungsgesetz verpflichtet Bund, Kanton und Gemeinden erneut, bei der Raumplanung zusammenzuarbeiten und eine Planung zu realisieren, welche den Kultur- und Erholungsraum schützt. Gestärkt wurden auch die Genehmigungsverfahren: So wird die Raumplanung des Kantons vom Bundesrat und die Raumplanung der Gemeinde vom Kanton bewilligt. Wir sind also gesetzlich verpflichtet, bei der Ausarbeitung unserer BZO auf die übergeordnete Raumplanung Rücksicht zu nehmen.

 

Genau gleich werden aber auch die Wünsche und Bedürfnisse der Bevölkerung und des Gewerbes im Rahmen von Workshops, Informationsveranstaltungen und Rundgängen aufgenommen, damit die BZO schlussendlich einen starken Rückhalt unter uns Bassersdorfern und Bassersdorferinnen geniesst.

 

Wie gross ist denn unser Einfluss tatsächlich?

 

Es kommt drauf an: Auf der Stufe der einzelnen Parzelle bleibt die BZO in der Hoheit der Gemeinde. Wir haben immer noch einen grossen Gestaltungsspielraum, den wir im Interesse der Bassersdorferinnen und Bassersdorfer ausnützen wollen. Aber auch der Kanton hat einen gewissen Gestaltungsspielraum. Allenfalls kann davon abgewichen werden, aber nur, wenn man Änderungen gegenüber dem Kanton gut begründen kann.

 

Vieles wird deshalb auch von einer taktisch klugen Verhandlungsführung mit dem Kanton abhängen. Hier bin ich zuversichtlich. Bei Gesprächen zum Brüttener Tunnel und der Glattalautobahn haben wir diesbezüglich schon sehr ermutigende Erfolge erzielt.

 

Reden wir doch kurz über den Verkehr – ein Thema, welches viele Bassersdorfer umtreibt. Warum bauen wir nicht einfach selbst eine Südumfahrung, um den Dorfkern zu entlasten?

 

Diese Kosten sind für uns als Gemeinde allein schlicht nicht tragbar. Diese Frage beschäftigt uns schon seit Jahrzehnten und einige Varianten wurden dazu studiert. Ingenieure haben die Baukosten aber auf 40 bis 60 Millionen Franken geschätzt. Zum Vergleich: Der Betrag entspricht mehr als dem Doppelten der Baukosten für das neue Schulhaus Chrüzacher, wohlgemerkt dem grössten Investitionsvorhaben der Gemeinde der letzten 30 Jahren.

 

Seit der Informationsveranstaltung zum Brüttener SBB Tunnel sind viele Bassersdorfer wieder hoffnungsvoll, dass die Südumfahrung doch noch kommt. Besteht die Möglichkeit, die Südumfahrung mit einem neuen Quartier südlich des Bahnhofs zu ergänzen?

 

Ja, diese Chance hat der Gemeinderat auch erkannt und darum ist es wichtig, auch weiterhin mit einer solchen Variante verhandeln zu können. In den ersten aktuellen Planungsunterlagen zum Brüttenertunnel lag das Trassee noch ca. 12 Meter über dem Terrain vor dem Gebiet Ufmatten. Durch die Intervention des Gemeinderates erwog die SBB durch eine neue unterirdische Linienführung die Baltenswilerstrasse zu unterbrechen und südlich der Gleise neu in die Zürichstrasse zu verlegen. Die SBB würde als Verursacherin für die Kosten dieser Strasse vollumfänglich aufkommen.

 

Zusätzlich zu dieser Strasse gibt es noch eine interessante Korridorstudie unter der Leitung des Kantons. Vertreter der Region und der Gemeinde prüfen, wie und ob eine Verlängerung dieser Strasse bis ins Gebiet Grindel gewinnbringend für Bassersdorf erfolgen könnte. Die Ergebnisse sollten im Frühling 2019 vorliegen.

 

Mit einer möglichen Einzonung des Gebietes Bahnhof Süd signalisieren wir dem Kanton, dass wir bereit sind, einen Teil der Wachstumsaufgabe zu übernehmen. Gleichzeitig können wir so die Entwicklung der Gebäude und der Verkehrsführung aufeinander abstimmen.

 

Und bezahlen soll der Kanton?

 

Ja, Bau und Unterhalt der Strasse würde der Kanton übernehmen. Wir sprechen hier von einer leistungsfähigen Verbindung von Kloten nach Baltenswil, welche den Bassersdorfer Kern von Lärm und Emissionen entlastet. Bisher sind all unsere Bemühungen beim Kanton, die heutige Staatsstrasse durch eine Südumfahrung zu ersetzen, gescheitert.

 

Immerhin haben wir mit der regionalen Verkehrssteuerung erreicht, dass der Stauraum zwischen Kloten und Bassersdorf, bzw. zwischen Kloten und Baltenswil ausserhalb des Dorfkerns bleibt. So ist das Zentrum besser befahrbar. Dies ist aber zu wenig für eine definitive Lösung unseres Verkehrsproblems.

 

Wie gesagt, die Ergebnisse der Korridorstudie sollten im Frühling 2019 vorliegen. Bis dahin gilt es, sich möglichst alle Varianten offen zu halten. Selbstverständlich muss auch der direkte Nutzen nachgewiesen sein, damit der Kanton hier mitfinanziert.

 

Ist denn dazu in der laufenden Amtsperiode des Gemeinderates kein Entscheid zu erwarten?

 

Nein, ich werde mich aber zusammen mit dem Gemeinderat dafür einsetzen, dass Bassersdorf in die Verhandlungen mit dem Kanton mit möglichst guten Karten einsteigen kann.

 

Was meinen Sie mit guten Karten?

 

Gute Karten bedeuten in diesem Fall, dass wir uns bewusst sind, dass Bassersdorf das Glück hat, Teil einer boomenden Wirtschaftsregion zu sein. Siedlungs-, Landschafts- und Verkehrsentwicklung stellen eine interdisziplinäre Aufgabe dar, die wir nur zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Region, dem Kanton und dem Bund lösen können. Man muss dieses Zusammenspiel als ein Geben und Nehmen verstehen. Nur zusammen können gute Resultate erzielt werden.

Der Gemeinderat hat zurzeit nicht vor Hochhäuser zu bauen. Er möchte allerdings diese Option für künftige Generationen offenlassen.

Reden wir noch über die Einzelinitiative von Fabian Moser (SVP). Diese verlangt, dass in Bassersdorf künftig keine Hochhäuser mehr gebaut werden dürfen und dass auf die Einzonung des Gebiets Bahnhof Süd verzichtet werden soll. Hat denn der Gemeinderat vor, in Bassersdorf Hochhäuser zu bauen?

 

Der Gemeinderat hat zurzeit nicht vor Hochhäuser zu bauen. Er möchte allerdings diese Option für künftige Generationen offenlassen.

 

Die Entwicklung in Wallisellen entlang der Glattalbahn hat sehr deutlich gezeigt, dass ein Hochhaus die Ausnahme bleiben wird und zudem muss festgehalten werden, dass Bassersdorf bereits Hochhäuser im Auenring bewilligt hat. Wir alle sprechen von Verdichtung, die durch Aufstockung oder Anbauten erreicht wird. Durch das Bauen in die Höhe wird die Ausnutzung zwar nicht erhöht, aber der Anteil der freibleibenden Fläche, die wir für unsere Erholung nutzen können deutlich verbessert und der Blick in die naheliegenden Berge würde vielleicht noch den einen oder anderen guten Steuerzahler anlocken.

Im regionalen Richtplan ist aber ein Hochhausband vorgesehen.

 

Ja, dieses Band wurde bewusst entlang einer möglichen Erschliessung der Glattalbahn und dem Bahnhof Süd gewählt. Es bildet aber noch keinen definitiven Entscheid. Hochhäuser, also Gebäude über 25 m können vom Bassersdorfer Gemeinderat nur bewilligt werden, wenn sie gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz sehr hohe technische und gestalterische Anforderungen erfüllen. Hochhäuser müssen ortsbaulich oder durch Art und Zweckbestimmung des Gebäudes einen Gewinn bringen. Weiterhin ist vorgegeben, dass Hochhäuser architektonisch besonders sorgfältig zu gestalten sind.

 

Angenommen Bassersdorf lehnt die Initiative Moser an der Gemeindeversammlung ab, mit dem Ziel, sich für die Gestaltung Bassersdorfs alle Optionen frei zu halten; Wie kann ein Bürger, bzw. eine Bürgerin noch in die Gestaltung der BZO Einfluss nehmen?

 

Wie schon immer betont, sind es die richtigen Fragen, die Fabian Moser stellt, doch leider noch zu früh. Es sind ganz unterschiedliche Fragen, die zuerst zum Beispiel bezüglich Hochwasserschutz, Grundwasserschutz, Klärung der Erschliessung, Auswirkungen auf die Finanzen der Gemeinde, der Infrastrukturbauten untersucht werden müssen. Diese Auslegeordnung muss gemacht werden, und dazu hat der Gemeinderat eine breit abgestützte Planungskommission eingesetzt, die sich um diese Fragen kümmern wird. Ebenso sind Workshops, Rundgänge, Planungssprechstunden und Wandelausstellungen geplant. Gemeinsam starten wir einen rund 2-jährigen Prozess. Die neue BZO muss schlussendlich von der Gemeindeversammlung bewilligt werden und da kann nochmals über jeden Artikel diskutiert werden. Sie sehen also, der Bassersdorfer und die Bassersdorferin haben immer das letzte Wort.

 

Doris Meier, danke für das Gespräch.

 

Gerne. Vielen Dank für die Einladung.

Zeitplan für Infrastrukturbauten um Bassersdorf

  • Die Finanzierung des Brüttenertunnels läuft über den Bahninfrastrukturfonds (BIF) des Bundes. 2019 entscheidet das eidgenössische Parlament über den Ausbauschritt 2035 und 2020 über den konkreten Projektierungskredit.
  • Momentan geht der Gemeinderat von einer Bauphase von 10 Jahren mit der Fertigstellung im Jahr 2033 aus.
  • Ebenso sollte die Finanzierung der Glattalautobahn bis 2020 in den offiziellen Netzbeschluss aufgenommen werden, mit dem Baubeginn wäre dann 2035 zu rechnen und die Fertigstellung ca. 2040.
  • Die Verlängerung der Glattalbahn plus bis nach Kloten wurde im November 2018 durch den Regierungsrat bewilligt und mit dem Bau könnte 2024 begonnen werden. Dann ginge die Glattalbahn-Verlängerung im Dezember 2027 in Betrieb.
  • Für die Verlängerung bis Bahnhof Bassersdorf wurde die Planung noch nicht aufgenommen. Im aktuellen Agglomerationsprogramm des Kantons Zürich ist es als Massnahme C vorgesehen. Entscheide dazu werden somit erst in fünf bis zehn Jahren gefällt.
  • In den nächsten Jahren werden die Weichen für die Pla-nung dieser Infrastrukturen gestellt. Diese nehmen einige Jahre in Anspruch und somit werden sich auch künftige Gemeinderäte noch damit befassen müssen.